Sicherheitsgeräte und CCTV
Falls Ihre Unterkunft mit Sicherheitskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen und kanalspezifischen Richtlinien zu beachten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und hilft Ihnen, rechtlich konform zu bleiben.
Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?
Sie müssen die Anwesenheit von CCTV oder Aufnahmegeräten in den folgenden Bereichen offenlegen:
- Nicht-private Bereiche: Eingänge, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Grundstück
- Gemeinschaftsbereiche: Orte, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Eingangshallen, Treppen, Aufzüge oder Waschräume
- Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugriff haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Räume fallen ebenfalls unter diese Regel
Sie müssen in Ihrer Unterkunftsbeschreibung eindeutig angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo sich diese oder andere Aufnahmegeräte in oder um Ihr Grundstück befinden. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufzeichnen oder ausgeschaltet sind (z. B. außen neben der Türklingel). Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist streng verboten.
Wichtig: Während des Aufenthalts von Gästen müssen die Geräte ausgeschaltet bleiben. Diese Information sollte immer in der Beschreibung angegeben werden.
Kanalspezifische Richtlinien
Booking.com
Booking.com erlaubt keine CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, auch wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihre Anzeige auf Booking.com behalten möchten, empfehlen wir, CCTV aus diesen Bereichen zu entfernen.
Falls die Entfernung nicht möglich ist, müssen Sie unter dem Abschnitt "Sicherheit" in den "Ausstattungen" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung angeben. Wenn Sie CCTV in Ihrer Unterkunftskonfiguration einfügen, wird es nicht automatisch in Ihrer Anzeigenbeschreibung angezeigt – Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.
Airbnb
Am 30. April 2024 aktualisierte Airbnb seine Richtlinie zu Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Lärmmonitoren und intelligenten Geräten:
- Keine Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind in irgendeinem Innenbereich zulässig (auch wenn ausgeschaltet oder getrennt) oder in Gemeinschaftsbereichen
- Außenbereiche mit hohen Datenschutzerwartungen (wie abgeschlossene Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben
- Lärmdezibelmonitore sind im Innenbereich zulässig, müssen aber offengelegt werden und dürfen nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen platziert werden
Gastgeber, die nicht konform sind, können ihre Anzeigen entfernt bekommen.
Weitere Informationen finden Sie unter Airbnbs Richtlinie zu Sicherheitsgeräten.
Andere Plattformen
Andere Kanäle wie Vrbo erlauben CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, aber es muss während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie es Ihren Gästen immer beim Check-in und informieren Sie sie, dass die Geräte ausgeschaltet sind.
Wichtige allgemeine Informationen
Wenn Sie CCTV in Ihrer Unterkunftskonfiguration einfügen, wird es nicht automatisch in Ihrer Anzeigenbeschreibung angezeigt. Sie müssen die Unterkunftsbeschreibung selbst aktualisieren.
Gastgeber sind vollständig verantwortlich für alle Stornierungen, die von Kanälen aufgrund von CCTV erfolgen, das nicht eindeutig in der Unterkunftskonfiguration angezeigt wird.
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