Sicherheitsgeräte und CCTV
Wenn Ihre Unterkunft mit Sicherheitskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und plattformspezifischen Richtlinien einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und hilft Ihnen, die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?
Sie müssen die Anwesenheit von CCTV- oder Aufnahmegeräten in den folgenden Bereichen offenlegen:
- Nicht-private Bereiche: Eingangsbereiche, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Objekt.
- Gemeinschaftsbereiche: Orte, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Eingangshallen, Treppenhäuser, Aufzüge oder Waschanlagen.
- Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugriff haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Räume unterliegen ebenfalls dieser Regelung.
Sie müssen in Ihrer Objektbeschreibung deutlich angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo sich diese oder andere Aufnahmegeräte in oder um Ihr Objekt befinden. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufzeichnen oder ausgeschaltet sind (z. B. außen neben der Türklingel). Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist streng verboten. Bitte beachten Sie, dass die Geräte während des Aufenthalts der Gäste ausgeschaltet sein müssen. Diese Information sollte immer in der Beschreibung angegeben werden.
Plattformspezifische Richtlinien
Booking.com
Booking.com erlaubt CCTV nicht in Bereichen, die ausschließlich von Gästen gemietet werden, auch wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihr Inserat auf Booking.com behalten möchten, empfehlen wir, alle CCTV-Kameras in diesen Bereichen zu entfernen.
Falls diese nicht entfernt werden können, müssen Sie in der Sektion „Sicherheit" unter „Ausstattung" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV in diesen Bereichen vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung angeben. Wenn Sie CCTV in Ihre Objektkonfiguration aufnehmen, wird es nicht automatisch in Ihrer Inserat-Beschreibung angezeigt – Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.
Weitere Informationen finden Sie unter Booking.com-Anforderungen zu CCTV.
Airbnb
Am 30. April 2024 aktualisierte Airbnb seine Richtlinie bezüglich Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Lärmmonitoren und intelligenten Geräten:
- Keine Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind in irgendwelchen Innenräumen erlaubt (auch wenn sie ausgeschaltet oder getrennt sind) oder in Gemeinschaftsbereichen.
- Außenbereiche mit hohem Datenschutzanspruch (wie eingezäunte Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben.
- Lärmpegelmonitore sind in Innenräumen erlaubt, müssen aber offengelegt werden und können nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen platziert werden.
Hosts, die nicht konform sind, riskieren die Entfernung ihres Inserats.
Weitere Details finden Sie unter Airbnb-Richtlinie zu Sicherheitsgeräten.
Weitere Plattformbestimmungen
Andere Plattformen wie Vrbo erlauben CCTV in Bereichen, die ausschließlich von Gästen gemietet werden, aber die Geräte müssen während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie diese Ihren Gästen beim Check-in und informieren Sie sie, dass die Geräte ausgeschaltet sind.
Wichtige allgemeine Informationen
Wenn Sie CCTV in Ihre Objektkonfiguration aufnehmen, wird es nicht automatisch in Ihrer Inserat-Beschreibung angezeigt. Sie müssen die Objektbeschreibung selbst aktualisieren.
Gastgeber sind vollständig verantwortlich für alle Stornierungen, die von Plattformen aufgrund der Anwesenheit von CCTV vorgenommen werden, das nicht explizit in der Objektkonfiguration angezeigt wird.
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