Wenn Ihre Unterkunft mit Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben und die Richtlinien der jeweiligen Buchungsplattform einhalten. So schaffen Sie Transparenz, schützen die Privatsphäre Ihrer Gäste und bleiben rechtskonform.
Wo dürfen Sicherheitsgeräte installiert werden?
Sie müssen das Vorhandensein von Sicherheitsgeräten oder Aufnahmegeräten in folgenden Bereichen offenlegen:
- Nicht-private Bereiche: Eingänge, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Objekt.
- Gemeinschaftsbereiche: Flächen, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, zum Beispiel Lobbys, Treppenhäuser, Aufzüge oder Waschräume.
- Exklusiv gemietete Bereiche: Bereiche, die nur Gäste nutzen, zum Beispiel private Gärten oder Pools.
Geben Sie in der Objektbeschreibung klar an, wie viele Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte vorhanden sind und wo sie sich in oder um Ihre Unterkunft befinden. Dies gilt auch dann, wenn die Geräte nicht aktiv aufzeichnen oder ausgeschaltet sind, etwa in der Nähe der Türklingel. Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist strikt untersagt.
Während des Aufenthalts Ihrer Gäste müssen die Geräte ausgeschaltet sein. Diese Information muss immer in der Objektbeschreibung stehen.
Plattformspezifische Richtlinien
Booking.com
Booking.com erlaubt keine Kameras in Bereichen, die ausschließlich von Gästen gemietet werden, auch wenn die Geräte während des Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihr Inserat bei Booking.com behalten möchten, empfehlen wir, Kameras in diesen Bereichen zu entfernen.
Falls eine Entfernung nicht möglich ist, geben Sie im Bereich „Sicherheit“ unter „Ausstattung“ in der Konfiguration (linke Seite des Bildschirms) an, dass in diesen Bereichen Kameras vorhanden sind, und nennen Sie die genauen Standorte in der Beschreibung. Kameras, die Sie in der Objektkonfiguration angeben, erscheinen nicht automatisch in Ihrer Inseratsbeschreibung. Diese müssen Sie selbst aktualisieren.
Weitere Informationen finden Sie in den Anforderungen von Booking.com zu Überwachungsgeräten.
Airbnb
Seit dem 30. April 2024 gelten bei Airbnb strengere Regeln für Sicherheitskameras, Aufnahmegeräte, Lärmmonitore und Smart-Geräte:
- Im gesamten Innenbereich und in Gemeinschaftsbereichen sind keine Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte erlaubt, auch nicht ausgeschaltet oder abgetrennt.
- Außenbereiche mit hohem Privatsphäre-Anspruch, etwa eingeschlossene Außenduschen oder Saunen, dürfen nicht überwacht werden.
- Lärmmessgeräte sind im Innenbereich erlaubt, müssen aber offengelegt werden. Sie dürfen nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen platziert werden.
Nicht konforme Inserate können entfernt werden. Details finden Sie im Airbnb-Hilfeartikel zur Richtlinie für Sicherheitsgeräte.
Andere Plattformen
Andere Kanäle wie Vrbo erlauben Kameras in Bereichen, die ausschließlich von Gästen gemietet werden, allerdings müssen diese während des Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie Ihren Gästen die Geräte beim Check-in und informieren Sie sie, dass die Geräte ausgeschaltet sind.
Wichtige Hinweise
- Angaben zu Kameras in der Objektkonfiguration werden nicht automatisch in der Beschreibung angezeigt. Aktualisieren Sie die Beschreibung deshalb selbst.
- Gastgeber sind allein verantwortlich für Stornierungen durch Buchungsplattformen, die auf nicht ausdrücklich angegebene Kameras in der Objektkonfiguration zurückgehen.
Weitere Hilfe finden Sie im Holidu Hilfecenter.
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