Wenn Ihre Unterkunft mit Sicherheitskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen und plattformspezifischen Richtlinien einhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und hilft Ihnen, rechtlich konform zu bleiben.

Hier erfahren Sie, was Sie über die Verwendung von CCTV oder Aufnahmegeräten in Ihrem Ferienhaus wissen müssen:

Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?

Sie müssen das Vorhandensein von CCTV oder Aufnahmegeräten in folgenden Bereichen offenlegen:

  • Nicht-private Bereiche: Eingangsbereiche, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Grundstück.
  • Gemeinschaftsbereiche: Bereiche, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Lobbys, Treppenhäuser, Aufzüge oder Waschräume.
  • Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugriff haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Bereiche unterliegen ebenfalls dieser Regelung.

Sie müssen in Ihrer Unterkunftsbeschreibung deutlich angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo sich diese oder Aufnahmegeräte in oder um Ihre Unterkunft befinden. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufnehmen oder ausgeschaltet sind (z. B. außen neben der Türklingel). Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist streng verboten. Bitte beachten Sie, dass die Geräte während des Aufenthalts der Gäste ausgeschaltet sein müssen.

Plattformspezifische Richtlinien

Booking.com

Booking.com erlaubt keine CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, auch wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihre Angebote auf Booking.com behalten möchten, empfehlen wir, CCTV aus diesen Bereichen zu entfernen.

Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie im Abschnitt "Sicherheit" unter "Ausstattung" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV in diesen Bereichen vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung angeben. Wenn Sie CCTV in Ihrer Unterkunftskonfiguration hinzufügen, wird es nicht automatisch in Ihrer Angebotsbeschreibung angezeigt – Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.

Airbnb

Am 30. April 2024 aktualisierte Airbnb seine Richtlinie bezüglich Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Lärmmonitoren und Smart-Geräten:

  • Keine Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind in irgendeinem Teil des Innenraums (auch wenn ausgeschaltet oder getrennt) oder in Gemeinschaftsbereichen erlaubt.
  • Außenbereiche mit hohen Datenschutzerwartungen (wie geschlossene Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben.
  • Lärmpegelmonitore sind drinnen erlaubt, müssen aber offengelegt werden und dürfen nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen angebracht werden.

Gastgeber, die nicht konform sind, können ihre Angebote entfernt bekommen. Weitere Details finden Sie in der Airbnb-Richtlinie zu Sicherheitsgeräten.

Weitere Plattformrichtlinien

Andere Plattformen wie Vrbo erlauben CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, aber die Geräte müssen während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie diese Ihren Gästen beim Check-in immer und informieren Sie sie, dass die Geräte ausgeschaltet sind.

Wichtige allgemeine Informationen

Wenn Sie CCTV in Ihrer Unterkunftskonfiguration hinzufügen, wird es nicht automatisch in Ihrer Angebotsbeschreibung angezeigt. Sie müssen die Unterkunftsbeschreibung selbst aktualisieren.

Gastgeber sind vollständig verantwortlich für alle Stornierungen, die von Plattformen aufgrund des Vorhandenseins von CCTV erfolgen, das nicht explizit in der Unterkunftskonfiguration angezeigt wird.

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