Als Gastgeber darfst du Gäste mit Diensttieren nicht benachteiligen. Diensttiere sind keine Haustiere und müssen wie jeder andere Gast aufgenommen werden, auch wenn deine Unterkunft normalerweise keine Haustiere erlaubt.
Was ist ein Diensttier?
Ein Diensttier ist ein speziell ausgebildeter Begleiter, der Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützt. Die häufigsten Diensttiere sind Hunde, zum Beispiel:
- Blindenhunde für blinde und sehbehinderte Menschen
- Signalhunde für gehörlose und schwerhörige Menschen
- Anfallwarnhunde für Menschen mit Epilepsie
- Assistenzhunde für weitere Unterstützungsbedarfe
Was bedeutet das für dich als Gastgeber?
- Keine Zusatzkosten: Du darfst keine Gebühren für Diensttiere verlangen, weder Haustiergebühren noch Reinigungszuschläge.
- Zugang: Diensttiere müssen in allen Bereichen der Unterkunft zugelassen sein, die Gästen allgemein offenstehen. Deine Haustierregel gilt für sie nicht.
- Rechtliche Grundlage: Laut der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müssen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Räumen haben, also auch zu Ferienunterkünften. Als EU-Gastgeber bist du an diese Regelung gebunden.
Gesetze in Europa
Bei Fragen zur Anwendung der Regeln in deinem Markt wende dich an dein lokales Holidu-Team.
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