Willkommen im Hilfebereich zur Kontoverifizierung für Gastgeber bei Holidu. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die Gastgeber während der Verifizierung stellen. So sind Sie schnell startklar.
Warum schlägt der Upload meiner Dokumente fehl, und was kann ich tun?
Stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente klar lesbar sind und im Format JPEG, JPG, PNG oder PDF vorliegen. Die maximale Dateigröße beträgt 15 MB für Ausweisdokumente und Kontonachweise sowie 30 MB (nur PDF) für Registrierungs- und Gründungsdokumente. Die Mindestgröße liegt bei 100 KB (bei PDFs 1 KB).
- Achten Sie auf klare, lesbare Dokumente im akzeptierten Format (JPEG, JPG, PNG oder PDF).
- Halten Sie die Dateigrößen ein: maximal 15 MB für Ausweise und Kontonachweise, maximal 30 MB (nur PDF) für Registrierungs- und Gründungsdokumente. Die Mindestgröße beträgt 100 KB (1 KB bei PDFs).
- Screenshots von Ausweisdokumenten werden von Adyen nicht akzeptiert.
- Falls der Upload weiterhin nicht funktioniert, versuchen Sie es mit einem anderen Webbrowser.
- Besteht das Problem weiterhin, wenden Sie sich über das Kontaktformular in Ihrem Holidu-Konto an den Holidu-Support.
Mein Ausweisdokument wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Wenn Ihr Ausweisdokument abgelehnt wurde, prüfen Sie, ob es alle Anforderungen erfüllt. Das Dokument darf nicht abgelaufen sein, die maschinenlesbare Zone muss sichtbar sein (sofern vorhanden), und es muss ein physisches Lichtbild-Ausweisdokument sein. Digitale Ausweise werden nicht akzeptiert. Hat das Dokument ein Unterschriftsfeld, muss es unterschrieben sein. Der Name auf dem Ausweis muss exakt dem Namen entsprechen, den Sie bei der Registrierung angegeben haben. Weichen die Namen ab, etwa bei Ehenamen und Geburtsnamen, schlägt die Prüfung fehl.
Akzeptierte Lichtbildausweise:
- Reisepass: Datenseite mit Foto, Angaben und sichtbarer maschinenlesbarer Zone.
- Personalausweis: Vorder- und Rückseite, jede Seite als separate Datei.
- Führerschein: Vorder- und Rückseite, jede Seite als separate Datei.
Das hochgeladene Dokument muss außerdem:
- ein farbiges, gerade ausgerichtetes Bild sein, auf dem alle Ecken und Ränder vollständig zu sehen sind;
- ein Foto oder Scan des physischen Ausweises sein. Screenshots, Ausdrucke oder Fotos eines Bildschirms sind nicht zulässig.
Hinweise für Frankreich
Französische Personalausweise, die zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 ausgestellt wurden, sind um 5 Jahre über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus gültig, insgesamt also 15 Jahre. Diese Verlängerung gilt nicht für Ausweise von Minderjährigen oder für andere Dokumentarten.
Hinweise für Griechenland
Wir empfehlen, zur Identifizierung Ihren Reisepass zu verwenden.
Was ist meine individuelle Steuer-ID, und warum wird sie benötigt?
Im Rahmen der Identitätsprüfung kann Adyen Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer anfordern. Sie ist von einer Unternehmenssteuernummer oder USt-IdNr. zu unterscheiden. Die jeweiligen Formate je Land finden Sie in der folgenden Tabelle.
| Land | Bezeichnung der Steuer-ID | Beispiel |
|---|---|---|
| Deutschland | Persönliche Identifikationsnummer (IdNr) | 26954371827 |
| Österreich | Steuernummer | 931736581 |
| Frankreich | Numéro SPI | 30 23 217 600 053 |
| Italien | Codice fiscale | YULSQG40E60I271T |
| Spanien | DNI oder NIE | 99999999L / X9999999L |
| Griechenland | AFM (ΑΦΜ) | 244709851 |
| Kroatien | OIB | 94577403194 |
| Portugal | Número ID Civil | 299999998 |
Schlägt die automatische Prüfung Ihrer Steuer-ID fehl, werden Sie möglicherweise aufgefordert, ein amtliches Dokument hochzuladen. Es muss von einer Behörde ausgestellt sein und Ihren Namen sowie Ihre Steuer-ID enthalten.
Kann ich ein Gemeinschaftskonto für Auszahlungen verwenden?
Ja, ein Gemeinschaftskonto (Konto mit mehreren Inhabern) kann für Auszahlungen genutzt werden. Dafür benötigen Sie einen Nachweis, auf dem die Namen beider Kontoinhaber zu sehen sind. So kann die Verifizierung und Verarbeitung erfolgen.
Wo finde ich meine Angaben zur Unternehmensregistrierung?
Ihre Angaben zur Unternehmensregistrierung finden Sie in einem amtlichen Dokument, das:
- von einer öffentlichen Stelle, einer Behörde oder einem Gericht ausgestellt wurde (in der Regel aus dem lokalen Handelsregister);
- höchstens 12 Monate alt ist oder eine Unterschrift sowie ein Datum zum Stand der Eintragungen innerhalb der letzten 12 Monate enthält.
Das Dokument muss Ihren rechtlichen Firmennamen (nicht den Handelsnamen) und Ihre Registernummer enthalten. Gleichen Sie Firmenname, Registernummer und weitere Angaben mit Ihren amtlichen Unterlagen ab, um Verzögerungen zu vermeiden. Länderspezifische Informationen zur Unternehmensregistrierung finden Sie unten.
Länderspezifische Angaben zur Registrierung
Österreich
- Registrierungsdokument: Firmenbuchauszug
- Firmenbuchnummer (z. B. FN123
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