Häufig gestellte Fragen zu griechischen Vorschriften für Kurzzeitvermietungen (STR)
Was sind die neuesten Änderungen bei den griechischen STR-Vorschriften?
Im Jahr 2024 führte die griechische Regierung neue Vorschriften für den Sektor der Kurzzeitvermietungen (STR) ein. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Die Vagabundengebühr (0,5 %): Diese Gebühr unterstützt die Entwicklung und Instandhaltung der Infrastruktur und öffentlicher Güter in der Tourismusbranche.
- Die Klimaresilienz-Gebühr: Diese Gebühr finanziert Umweltschutzmaßnahmen und die Widerstandsfähigkeit gegen die Klimakrise. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Registrierung für Gastgeber mit 3 oder mehr Objekten: Wenn Sie drei oder mehr Objekte verwalten, müssen Sie sich als Unternehmen oder juristische Person registrieren.
Für wen gelten diese neuen Vorschriften?
Wenn Sie Ihr Objekt in Griechenland für Kurzzeitvermietungen anbieten, gelten diese Änderungen für Sie. Diese Vorschriften betreffen alle Check-ins ab 2024, unabhängig davon, wann die Buchung getätigt wurde.
Wer zahlt die Vagabundengebühr und die Klimaresilienz-Gebühr?
Als Gastgeber sind Sie verantwortlich für die Abführung beider Gebühren an die Behörden:
- Die Klimaresilienz-Gebühr sollte von Ihren Gästen eingezogen werden und muss als zusätzliche Gebühr in Ihrem Objekt-Angebot aufgeführt werden.
- Die Vagabundengebühr wird nicht direkt von Ihren Gästen erhoben. Die Gebühr wird vom Buchungswert berechnet und sollte von Ihnen als Zusatzkosten getragen werden.
Wie informiere ich meine Gäste über die Klimaresilienz-Gebühr?
Falls Ihre Gäste zum Zeitpunkt der Buchung nicht über die Klimaresilienz-Gebühr informiert wurden, wenden Sie sich direkt an sie und teilen Sie ihnen die genaue Gebühr und Zahlungsoptionen mit (Bargeld, Banküberweisung, PayPal usw.).
Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um meine Objekte zu aktualisieren?
Stellen Sie sicher, dass die Klimaresilienz-Gebühr für jedes Objekt mit den aktuellen von der Regierung festgelegten Sätzen korrekt konfiguriert ist. Die Gebühr variiert je nach Objekt und Saison. Weitere Details finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Holidu-Konfiguration nur einen Standard-Gebührensatz für das gesamte Jahr zulässt. Es ist nicht möglich, unterschiedliche Gebühren pro Buchungsmonat festzulegen. Bei Fragen zur Konfiguration nutzen Sie bitte den Holidu-Assistenten.
Ich verwalte 3 oder mehr Objekte auf Holidu. Muss ich noch etwas unternehmen?
Konsultieren Sie Ihren lokalen Steuerberater bezüglich der Registrierungsanforderungen. Sollte eine Registrierung erforderlich sein:
- Als Einzelunternehmen bleibt Ihr Name der rechtliche Name Ihres Unternehmens auf Holidu.
- Als juristische Person kann ein neuer Name erforderlich sein, was die Erstellung eines neuen Holidu-Kontos und die Migration Ihrer Objekte notwendig macht. Diese Migration beeinträchtigt weder bestehende Buchungen noch Abrechnungs- oder Zahlungsdetails.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu diesen Änderungen?
Für weitere Informationen zu diesen Änderungen besuchen Sie bitte die offizielle Seite der griechischen Behörde (AADE) hier.
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