Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Nationalen Identifikationsnummer (CIN) für Unterkünfte in Italien. Die Antworten helfen Ihnen dabei, die Pflicht zu verstehen, die CIN zu beantragen und korrekt auf Holidu zu hinterlegen.

1. Wie kann ich die CIN beantragen?

Die CIN beantragen Sie über die Plattform Banca Dati Strutture Ricettive (BDSR). Zur Anmeldung benötigen Sie SPID oder CIE. Nach der Überprüfung Ihrer Objektdaten können Sie die CIN beantragen.

Ausführliche Anleitungen finden Sie im offiziellen Handbuch des italienischen Tourismusministeriums.

2. Ist die CIN für alle verpflichtend?

Ja, die CIN ist für alle Arten von Unterkünften verpflichtend. Seit dem 2. November 2024 gilt sie für:

  • Gastgeber und Betreiber von Hotel- und Nicht-Hotel-Beherbergungsbetrieben gemäß den jeweils gültigen regionalen Vorschriften sowie den autonomen Provinzen Trient und Bozen.
  • Vermieter von Wohnimmobilien für touristische Zwecke oder Kurzzeitvermietungen (gemäß Gesetzesdekret Nr. 50/2017 in der durch das Gesetz Nr. 96 vom 21. Juni 2017 geänderten Fassung).

3. Benötige ich die CIN, wenn ich bereits einen regionalen oder provinziellen Identifikationscode habe?

Ja, auch wenn Sie bereits einen regionalen oder provinziellen Code besitzen, benötigen Sie die CIN. Beide Codes müssen Sie anzeigen.

4. Ich habe gelesen, dass mein regionaler Code automatisch zur CIN wird. Stimmt das?

Nein. Derzeit müssen Sie die CIN aktiv beantragen. Regionale Codes werden nicht automatisch in CINs umgewandelt.

5. Ich habe keinen regionalen Code. Benötige ich trotzdem die CIN?

Ja, Sie müssen die CIN beantragen, auch wenn Ihre Region keinen provinziellen oder regionalen Identifikationscode verlangt. Verlangt Ihre Region jedoch einen solchen Code, müssen Sie diesen zuerst beantragen.

6. Ich betreibe einen Agriturismo. Benötige ich die CIN?

Ja, alle Objekte, einschließlich Agriturismi, müssen die CIN beantragen, selbst wenn die regionalen Vorschriften dies nicht ausdrücklich vorsehen.

7. Ab wann gelten die Vorschriften zur CIN?

Die Vorschriften zur CIN gelten seit dem 2. November 2024. Alle Objekte müssen bis zum 1. Januar 2025 eine CIN erhalten haben. Seit diesem Datum drohen bei fehlender Beantragung, fehlender Anzeige oder fehlender Veröffentlichung der CIN Strafen.

8. Welche Strafen drohen, wenn ich bis zum 1. Januar 2025 keine CIN habe?

Vermieter können mit Geldbußen von bis zu 8.000 € belegt werden. Wird die CIN nicht in der Anzeige angegeben, drohen Strafen von bis zu 5.000 €. Außerdem kann Ihre Anzeige entfernt werden.

9. Wo muss ich die CIN anzeigen?

Die CIN muss außen am Gebäude angebracht sein. Außerdem muss sie in jeder Anzeige für Kurzzeitvermietungen angegeben werden, sowohl online als auch offline.

10. Ich habe bereits eine CIN. Wie trage ich sie auf Holidu ein?

So fügen Sie Ihre CIN auf Holidu hinzu:

  1. Melden Sie sich in Ihrem Konto an und wählen Sie Ihr Objekt aus: Anmeldung für Gastgeber.
  2. Gehen Sie zu „Konfiguration“ und klicken Sie auf „Allgemeine Informationen“.
    Konfigurationsbildschirm in der Holidu-Gastgeberansicht, Menüpunkt Allgemeine Informationen
  3. Klicken Sie neben „Objektinformationen“ auf „Bearbeiten“.
    Schaltfläche Bearbeiten neben Objektinformationen auf Holidu
  4. Geben Sie die CIN ein und klicken Sie auf „Speichern“.
    CIN eintragen und auf Speichern klicken auf Holidu

11. Wie muss die CIN außen am Gebäude angebracht werden?

Die CIN muss außen am Gebäude gut sichtbar sein und den örtlichen Bau- und Landschaftsvorschriften entsprechen. Ist ein Schild nicht möglich, sind andere Methoden zulässig, solange die CIN sichtbar ist.

12. An wen kann ich mich bei Fragen zur CIN wenden?

Für Unterstützung wenden Sie sich an das Team des italienischen Tourismusministeriums. Bei allgemeinen Fragen zum Registrierungsprozess können Sie außerdem den Holidu-Support kontaktieren.

13. Welche Objekte müssen die neuen Sicherheitsstandards erfüllen?

Alle Objekte für Kurzzeitvermietungen müssen unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat verwaltet werden, folgende Ausstattung haben:

  • Melder für brennbare Gase und Kohlenmonoxid
  • Feuerlöscher

Objekte, die gewerblich betrieben werden, müssen zusätzlich weitere Anforderungen an die Installation erfüllen.

14. Bis wann muss ich die Sicherheitsanforderungen erfüllen?

Die Sicherheitsstandards müssen bis zum 1. Januar 2025 erfüllt sein. Dies ist derselbe Stichtag wie für die CIN.

15. Mein Gebäude hat bereits Feuerlöscher. Brauche ich trotzdem welche in meinem Objekt?

Ja, jedes einzelne Objekt muss die Sicherheitsanforderungen erfüllen, auch wenn das Gebäude selbst bereits den Vorgaben entspricht.

16. Wo finde ich weitere Details zu den Anforderungen an Sicherheitsgeräte?

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des italienischen Tourismusministeriums.

Wir hoffen, dass Ihnen diese FAQ weiterhelfen. Vielen Dank, dass Sie Gastgeber bei Holidu sind.

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