Die Kanarischen Inseln haben einen neuen rechtlichen Rahmen für Viviendas Vacacionales (VV), also Ferienwohnungen und Ferienhäuser, eingeführt. Die Regeln sollen Tourismus und Wohnraum für Einheimische besser in Einklang bringen. Das lokale Team von Holidu in Spanien beobachtet die Änderungen für dich. Die folgenden sieben Punkte fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen.
1. Welche Rolle spielen die Gemeinden (Ayuntamientos) künftig?
Die Gemeinden sollen künftig festlegen, in welchen Gebieten Ferienvermietungen erlaubt sind. Ziel ist es, Übertourismus in dicht besiedelten Zonen zu verhindern und ausreichend Wohnraum für Einheimische zu sichern. Die Zonen sind noch nicht festgelegt. Halte dich deshalb über die Mitteilungen deiner Gemeinde auf dem Laufenden.
2. Gibt es neue Grenzen für den Bau neuer Ferienwohnungen?
Ja, für Neubauten sind strengere Grenzen geplant:
- Höchstens 10 % der neuen Gebäude dürfen für Ferienvermietung genutzt werden.
- Noch unklar ist, ob dafür eine eigene Genehmigung nötig ist oder ob die Mindestgebäudealter-Regel von 10 Jahren gilt.
- Für sogenannte „Grüne Inseln“ gelten strengere Einschränkungen. Welche Inseln darunter fallen, ist noch nicht bestätigt.
3. Brauche ich eine vorherige Genehmigung?
Neue Ferienvermietungen benötigen vor dem Betrieb eine Genehmigung des zuständigen Inselrats (Cabildo). Außerdem musst du die künftigen Kontrollpläne einhalten.
4. Dürfen Ferienvermietungen in geschützten Gebieten betrieben werden?
Nein, Immobilien in folgenden Gebieten sind für Ferienvermietung nicht zulässig:
- Nationalparks
- Naturschutzgebiete
- Gebiete mit hohem Umweltwert
Bestehende Ferienvermietungen in diesen Gebieten sind von diesem Verbot nicht betroffen.
5. Welche neuen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards sind geplant?
Die Standards sollen die Qualität und den Umweltschutz bei Ferienvermietungen verbessern. Geplant sind unter anderem:
- Eine Mindestwohnfläche von 35 m².
- Barrierefreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Anforderungen werden noch festgelegt und können aufwendige Umbauten erfordern.
Die endgültige Liste der Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards steht noch aus.
6. Was gilt für bestehende Ferienvermietungen?
Wenn du bereits eine Ferienvermietung betreibst, kannst du sie unbefristet weiterführen. Die Lizenz gehört jedoch dir als Eigentümer und nicht der Immobilie. Beim Verkauf der Immobilie kann sie daher nicht übertragen werden. Auf den Balearen ist das anders, dort ist die Lizenz an die Immobilie gebunden.
Für Immobilienverwalter gilt Folgendes: Bestehende VV dürfen weiterhin für 5 Jahre verwaltet werden. Bei Einhaltung der neuen Vorschriften sind bis zu 10 Jahre möglich. Dieser Punkt wird noch diskutiert und kann sich ändern.
7. Welche Anforderungen gelten für neue Ferienvermietungen?
Wenn du eine neue Ferienvermietung eröffnen möchtest, solltest du folgende voraussichtliche Anforderungen beachten:
- Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Diese Regel wird noch besprochen.
- Du benötigst eine Genehmigung der Gemeinde (Ayuntamiento).
- Du musst alle neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften einhalten.
- Die Immobilie darf nicht in geschützten oder eingeschränkten Gebieten liegen.
Die Vorschriften befinden sich noch im Entwicklungsstadium. Prüfe deshalb vor einer Investition die aktuellen Informationen deiner Gemeinde und des Inselrats.
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