Neue Ferienwohnungsvorschriften auf den Kanarischen Inseln - FAQ

Mit dem anhaltenden Wachstum der Ferienwohnungsvermietung führen viele Regionen neue Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass die Vermietung sicher, verantwortungsvoll und freundlich zur Gemeinschaft ist. Unser lokales Team in Spanien verfolgt diese behördlichen Änderungen genau, damit Sie sich darauf konzentrieren können, großartige Unterkünfte anzubieten.

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und häufig gestellte Fragen, um Sie bei der Vorbereitung auf die kommenden Änderungen zu unterstützen.

1. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Es gibt noch kein genaues Datum. Das Gesetz wird voraussichtlich zwischen April und Mai 2025 veröffentlicht, woraufhin die Anpassungszeit für Gastgeber definiert wird.

2. Ist ein Gesetzentwurf zur Konsultation verfügbar?

Ja. Den aktuellen Entwurf finden Sie hier.

3. Ist es derzeit obligatorisch, eine Lizenz zu erhalten?

Noch nicht. Es gibt derzeit keine Strafen für fehlende Lizenzen, und Sie können nicht angezeigt werden, wenn Sie keine haben. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, ist die Lizenz jedoch erforderlich, um weiterhin tätig zu sein. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit Sie Ihre Lizenzen rechtzeitig verwalten können.

4. Ist eine Ferienwohnungslizenz (VV) für die Gästeregistrierung erforderlich?

Nein, eine VV-Lizenz ist nicht erforderlich für die Gästeregistrierung.

5. Welche Gemeinden haben längere Bearbeitungszeiten für Lizenzanträge?

Einige Gemeinden benötigen länger aufgrund von hohen Antragszahlen und begrenzter administrativer Kapazität:

  • Lanzarote: Playa Blanca, Teguise
  • Teneriffa: Arona (etwa einen Monat), Güímar, Candelaria, El Rosario, Garachico, Puerto de la Cruz
  • Gran Canaria: Agaete, Agüimes
  • La Palma: Die gesamte Insel hat neue VV-Anträge ausgesetzt, da das Cabildo (die für diese Genehmigungen zuständige Stelle) derzeit nicht auf Anfragen antwortet

6. Wann wird die Gästeregistrierung in SES und der Einheitlichen Anlaufstelle obligatorisch?

Die Gästeregistrierung in SES ist bereits obligatorisch. Die Einheitliche Anlaufstelle (Ventanilla Única) ist für Juli bestätigt.

7. Wie wird die verantwortliche Erklärung für die Ferienwohnungslizenz (VV) eingereicht?

Die verantwortliche Erklärung wird online über die Website der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht. Ein digitales Zertifikat ist erforderlich. Wenn Sie den Prozess nicht selbst durchführen können, kann Ihr Berater den Prozess in Ihrem Namen übernehmen.

Der Prozess ist kostenlos. Nach der Einreichung prüft die zuständige Behörde (entweder das örtliche Rathaus oder das Cabildo, je nach Gemeinde) den Fall und antwortet. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie per E-Mail ein Dokument mit Ihrer Unterschriftsnummer.

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